Liebe Eltern, wie Sie sicher schon wissen, wurde die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg aktualisiert. Seit Montag, 19.10.2020 gelten deshalb neue Regeln.
- Es besteht eine Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske im Klassenzimmer ab Klasse 5, auch während des Unterrichts.
- Im Sportunterricht sind die Kinder vom Tragen der Maske befreit.
- Die Durchführung außerunterrichtlicher Veranstaltungen ist ausgesetzt.
Ansonsten ändert sich am schulischen Unterricht nichts. Sie können Ihre Kinder unterstützen, indem Sie ihnen mehrere Masken mit in die Schule geben. Im Abstand von 20 Minuten müssen die Räume quergelüftet werden. Deshalb ist eine warme Kleidung dringend erforderlich. Auch das Mitbringen von Decken ist erlaubt. Wir werden weiterhin mit großer Umsicht, mit pädagogischem Einfühlungsvermögen und mit Zuversicht Ihre Kinder unterrichten. Aus unserer Sicht besteht kein Anlass zur Sorge, da wir in unserem ländlichen Raum bei weitem nicht an die Infektionszahlen, die es in den Ballungszentren gibt, heranreichen.
Herzliche Grüße
Ihre Schulleitung