Liebe Eltern, die Landesregierung erlaubt es den Schulen, negative Tests zu bescheinigen, damit sie auch in anderen Bereichen vorgelegt werden können. Im Anhang übersende ich Ihnen die „Bescheinigung über das Vorliegen eines positiven oder negativen SARS-CoV‑2 Antigen-Schnelltests“. Wenn Sie eine solche Bescheinigung für Ihre Kind benötigen, drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und geben es Ihrem Kind mit in die Schule. Die jeweilige Lehrkraft, die die Testung beaufsichtigt, kann diese Bescheinigung dann unterschreiben.
Wichtige Information zu den schriftlichen Leistungsfeststellungen: Schülerinnen und Schüler, die vom Präsenzunterricht abgemeldet sind, sind verpflichtet zu den Leistungsfeststellungen in den Kernfächern (Deutsch, Mathematik, Englisch und Wahlpflichtfach) in die Schule zu kommen. Die Schüler werden in einem Extraklassenzimmer von einer separaten Lehrkraft beaufsichtigt und kommen nur für die Zeit der Überprüfung in die Schule. Bei Nichterscheinen erhält der Schüler die Note ungenügend (6). Zu Leistungsüberprüfungen in den Nebenfächern darf der Schüler nicht in die Schule kommen.
Jetzt hoffen wir, dass die Inzidenz konstant unter 50 bleibt, dann dürfen bald alle Schüler wieder gleichzeitig in die Schule kommen.
Viele Grüße
Christof Lang