Vorwort
Im Interesse einer erfolgreichen Erziehung, Bildung und Persönlichkeitsentwicklung unserer Schüler* ist ein soziales Miteinander und Gemeinschaftsleben in einem positiven Schulklima nur dann möglich, wenn Jugendliche und Erwachsene einen respektvollen, gewaltfreien, höflichen und freundlichen Umgang miteinander pflegen und sich an bestehende Ordnungen halten. Für dieses Miteinander sind gegenseitige Wertschätzung und Rücksichtnahme notwendig.
„Alle am Schulleben Beteiligten haben das Recht, ohne Störung zu lernen, zu lehren und zu arbeiten“.
Wir wissen alle, dass es im Schulalltag zu Störungen des Schullebens, des Unterrichts und damit zu Verstößen gegen geltende Regeln kommen kann. Im Konfliktfall werden pädagogische Maßnahmen sowie gegebenenfalls Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen notwendig.
Die folgenden Regeln sind für Schüler und Lehrer verbindlich. Sie bilden einen Rahmen für das Miteinander in der Schule und legen einheitliche Maßstäbe fest. Unser Anliegen ist es, die Schulzeit möglichst erfolgreich zu gestalten.
1. Unterrichtszeiten
vonbis
1. Stunde:07.35 Uhr08.20 Uhr
2. Stunde:08.20 Uhr09.05 Uhr
Große Pause 20 min
3. Stunde:09.25 Uhr10.10 Uhr
4. Stunde:10.10 Uhr10.55 Uhr
Kleine Pause 5 min
5. Stunde:11.00 Uhr11.45 Uhr
Kleine Pause 5 min
6. Stunde:11.50 Uhr12.35 Uhr
Mittagspause mit Essensausgabe
7. Stunde:13.15 Uhr14.00 Uhr
Kleine Pause 5 min
8. Stunde:14.05 Uhr14.50 Uhr
9. Stunde:14.50 Uhr15.35 Uhr
Kleine Pause 5 min
10. Stunde:15.40 Uhr16.25 Uhr
2. Kleine und große Pause
Die Schüler halten sich während der kleinen Pausen möglichst im Klassenzimmer auf und bereiten ihre Arbeitsmaterialien für die nächste Unterrichtsstunde vor.
Ausnahme: Wechsel in die Fachräume, Toilettenbesuch
Während der großen Pause verlassen die Schüler zügig das Schulgebäude und halten sich auf dem Pausengelände auf. Bei Niederschlag dürfen die Schüler in der Aula (Ebene 1) bleiben. Die Entscheidung liegt bei der Schulleitung. Die Schüler dürfen das Pausengelände nicht verlassen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Thermalbad nicht zum Pausengelände gehört. Den Weisungen aller Lehrer muss Folge geleistet werden.
Nach dem zweiten Gong sind die Schüler im Klassenzimmer und sitzen an ihren Plätzen.
3. Handy
Handys aller Art sollten möglichst zu Hause bleiben. Bei Mitnahme müssen sie den kompletten Schultag ausgeschaltet in der Schultasche verbleiben. Die Nutzung als Uhrersatz sowie das Filmen oder Fotografieren mit dem Handy sind während des Schultags nicht gestattet. Eine Haftung der Schule für Beschädigungen oder Verlust von Handys wird ausgeschlossen.
4. Elektronische Medien und Wertgegenstände
Die Nutzung sämtlicher elektronischer Medien, die nicht dem Unterricht dienen, ist während der Schulzeit nicht gestattet.
Wertvolle Gegenstände werden im Unterricht normalerweise nicht benötigt und sollen deshalb möglichst nicht in die Schule mitgebracht werden. Die Schule übernimmt bei Beschädigung oder Diebstahl von Wertgegenständen aller Art keine Haftung.
5. Kaugummi kauen
Im gesamten Schulgebäude generell und auf dem Schulgelände während der Unterrichtszeit gilt Kaugummiverbot!
6. Kleidung
Die Kleidung aller Personen in der Schule muss dem Schulalltag entsprechen. Das Tragen bauchfreier Shirts, extrem tief sitzender Hosen, großer Ausschnitte, fragwürdiger Aufdrucke auf T‑Shirts o.Ä. ist nicht erwünscht. Des Weiteren ist das Tragen von Mützen und Kappen innerhalb des Schulgebäudes nicht erlaubt.
7. Rauchen, Alkohol und Drogen
Rauchen, der Genuss von alkoholischen Getränken sowie das Konsumieren von und/oder Dealen mit Betäubungsmitteln (weiche oder harte Drogen) sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.
8. Waffen etc.
Gegenstände, mit denen andere gefährdet, bedroht oder verletzt werden können, wie z. B. Messer, Waffen, Waffenattrappen, Feuerwerkskörper usw., sind auf dem Schulgelände verboten.
9. Essen und Trinken während des Unterrichts
Essen und Trinken sind in den Pausen erlaubt. Es liegt jedoch im Ermessen des jeweiligen Lehrers, ob während des Unterrichts und der Klassenarbeiten getrunken bzw. gegessen werden darf. Die Erlaubnis erteilt die Lehrkraft.
10. Fehlzeiten
Bei Krankheit eines Schülers muss die Schule sofort am ersten Fehltag telefonisch oder schriftlich benachrichtigt werden. Spätestens am dritten Fehltag muss das Sekretariat oder die Klassenlehrkraft schriftlich informiert werden. Kann ein Schüler im Laufe eines Schultages die Schule aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter besuchen, so hat er dem Fachlehrer der laufenden Stunde oder der nächsten Stunde dies mitzuteilen. Dieser entscheidet mit Ausstellen eines „Laufzettels“ gegebenenfalls über die Befreiung für den Rest des Tages. Verlässt der Schüler ohne Abmeldung das Schulgelände, so fehlt er unentschuldigt. Fehlt ein Schüler häufig wegen Krankheit, kann ein ärztliches Attest verlangt werden.
Fehlt ein Schüler bei einer angekündigten Klassenarbeit unentschuldigt, kann diese Arbeit mit der Note „ungenügend“ bewertet werden.
11. Befreiung vom Unterricht
Eine Unterrichtsbefreiung kann für Einzelstunden der Fachlehrer und bis zu zwei Tagen der Klassenlehrer gewähren. Für darüber hinausgehende Befreiungen und für Befreiungen vor und nach Ferien ist die Schulleitung zuständig. Die Anträge an den Klassenlehrer und an die Schulleitung müssen eine Woche vorher schriftlich gestellt werden.
Bei allen Unterrichtsversäumnissen liegt es in der Verantwortung der Schüler und ihrer Erziehungsberechtigten den fehlenden Lernstoff rasch nachzuholen.
12. Gültigkeit
Die Schulkonferenz der Haupt- und Realschule hat am 09. Oktober 2008 der vorliegenden Ordnung zugestimmt, die Schulordnung tritt am 10. Oktober 2008 in Kraft.
* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird ausschließlich die männliche Schreibweise verwendet. Alle Formulierungen beziehen sich auf Schülerinnen und Schüler bzw. auf Lehrerinnen und Lehrer.