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Real­schu­le und Werkrealschule

Schul­ord­nung

Vor­wort

Im Inter­es­se einer erfolg­rei­chen Erzie­hung, Bil­dung und Per­sön­lich­keits­ent­wick­lung unse­rer Schü­ler* ist ein sozia­les Mit­ein­an­der und Gemein­schafts­le­ben in einem posi­ti­ven Schul­kli­ma nur dann mög­lich, wenn Jugend­li­che und Erwach­se­ne einen respekt­vol­len, gewalt­frei­en, höf­li­chen und freund­li­chen Umgang mit­ein­an­der pfle­gen und sich an bestehen­de Ord­nun­gen hal­ten. Für die­ses Mit­ein­an­der sind  gegen­sei­ti­ge Wert­schät­zung und Rück­sicht­nah­me notwendig.

„Alle am Schul­le­ben Betei­lig­ten haben das Recht, ohne Stö­rung zu ler­nen, zu leh­ren und zu arbeiten“.

Wir wis­sen alle, dass es im Schul­all­tag zu Stö­run­gen des Schul­le­bens, des Unter­richts und damit zu Ver­stö­ßen gegen gel­ten­de Regeln kom­men kann. Im Kon­flikt­fall wer­den päd­ago­gi­sche Maß­nah­men sowie gege­be­nen­falls Erzie­hungs- und Ord­nungs­maß­nah­men notwendig.

Die fol­gen­den Regeln sind für Schü­ler und Leh­rer ver­bind­lich. Sie bil­den einen Rah­men für das Mit­ein­an­der in der Schu­le und legen ein­heit­li­che Maß­stä­be fest. Unser Anlie­gen ist es, die Schul­zeit mög­lichst erfolg­reich zu gestalten.

1. Unter­richts­zei­ten

vonbis
1. Stun­de:07.35 Uhr08.20 Uhr
2. Stun­de:08.20 Uhr09.05 Uhr
Gro­ße Pau­se 20 min
3. Stun­de:09.25 Uhr10.10 Uhr
4. Stun­de:10.10 Uhr10.55 Uhr
Klei­ne Pau­se 5 min
5. Stun­de:11.00 Uhr11.45 Uhr
Klei­ne Pau­se 5 min
6. Stun­de:11.50 Uhr12.35 Uhr

Mit­tags­pau­se mit Essensausgabe

7. Stun­de:13.15 Uhr14.00 Uhr
Klei­ne Pau­se 5 min

8. Stun­de:14.05 Uhr14.50 Uhr
9. Stun­de:14.50 Uhr15.35 Uhr
Klei­ne Pau­se 5 min

10. Stun­de:15.40 Uhr16.25 Uhr

2. Klei­ne und gro­ße Pause

Die Schü­ler hal­ten sich wäh­rend der klei­nen Pau­sen mög­lichst im Klas­sen­zim­mer auf und berei­ten ihre Arbeits­ma­te­ria­li­en für die nächs­te Unter­richts­stun­de vor.

Aus­nah­me: Wech­sel in die Fach­räu­me, Toilettenbesuch

Wäh­rend der gro­ßen Pau­se ver­las­sen die Schü­ler zügig das Schul­ge­bäu­de und hal­ten sich auf dem Pau­sen­ge­län­de auf. Bei Nie­der­schlag dür­fen die Schü­ler in der Aula (Ebe­ne 1) blei­ben. Die Ent­schei­dung liegt bei der Schul­lei­tung. Die Schü­ler dür­fen das Pau­sen­ge­län­de nicht ver­las­sen. Aus­drück­lich wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass das Ther­mal­bad nicht zum Pau­sen­ge­län­de gehört. Den Wei­sun­gen aller Leh­rer muss Fol­ge geleis­tet werden.

Nach dem zwei­ten Gong sind die Schü­ler im Klas­sen­zim­mer und sit­zen an ihren Plätzen.

3. Han­dy

Han­dys aller Art soll­ten mög­lichst zu Hau­se blei­ben. Bei Mit­nah­me müs­sen sie den kom­plet­ten Schul­tag aus­ge­schal­tet in der Schul­ta­sche ver­blei­ben. Die Nut­zung als Uhr­er­satz sowie das Fil­men oder Foto­gra­fie­ren mit dem Han­dy sind wäh­rend des Schul­tags nicht gestat­tet.  Eine Haf­tung der Schu­le für Beschä­di­gun­gen oder Ver­lust von Han­dys wird ausgeschlossen.

4. Elek­tro­ni­sche Medi­en und Wertgegenstände

Die Nut­zung sämt­li­cher elek­tro­ni­scher Medi­en, die nicht dem Unter­richt die­nen, ist wäh­rend der Schul­zeit nicht gestattet.

Wert­vol­le Gegen­stän­de wer­den im Unter­richt nor­ma­ler­wei­se nicht benö­tigt und sol­len des­halb mög­lichst nicht in die Schu­le mit­ge­bracht wer­den. Die Schu­le über­nimmt bei Beschä­di­gung oder Dieb­stahl von Wert­ge­gen­stän­den aller Art kei­ne Haftung.

5. Kau­gum­mi kauen

Im gesam­ten Schul­ge­bäu­de gene­rell und auf dem Schul­ge­län­de wäh­rend der Unter­richts­zeit gilt Kaugummiverbot! 

6. Klei­dung

Die Klei­dung aller Per­so­nen in der Schu­le muss dem Schul­all­tag ent­spre­chen. Das Tra­gen bauch­frei­er Shirts, extrem tief sit­zen­der Hosen, gro­ßer Aus­schnit­te, frag­wür­di­ger Auf­dru­cke auf T‑Shirts o.Ä. ist nicht erwünscht.  Des Wei­te­ren ist das Tra­gen von Müt­zen und Kap­pen inner­halb des Schul­ge­bäu­des nicht erlaubt.

7. Rau­chen, Alko­hol und Drogen

Rau­chen, der Genuss von alko­ho­li­schen Geträn­ken sowie das Kon­su­mie­ren von und/oder Dea­len mit Betäu­bungs­mit­teln (wei­che oder har­te Dro­gen) sind auf dem gesam­ten Schul­ge­län­de verboten.

8. Waf­fen etc.

Gegen­stän­de, mit denen ande­re gefähr­det, bedroht oder ver­letzt wer­den kön­nen, wie z. B. Mes­ser, Waf­fen, Waf­fen­at­trap­pen, Feu­er­werks­kör­per usw., sind auf dem Schul­ge­län­de verboten.

9. Essen und Trin­ken wäh­rend des Unterrichts

Essen und Trin­ken sind in den Pau­sen erlaubt. Es liegt jedoch im Ermes­sen des jewei­li­gen Leh­rers, ob wäh­rend des Unter­richts und der Klas­sen­ar­bei­ten getrun­ken bzw. geges­sen wer­den darf. Die Erlaub­nis erteilt die Lehrkraft.

10. Fehl­zei­ten

Bei Krank­heit eines Schü­lers muss die Schu­le sofort am ers­ten Fehl­tag tele­fo­nisch oder schrift­lich benach­rich­tigt wer­den. Spä­tes­tens am drit­ten Fehl­tag muss das Sekre­ta­ri­at oder die Klas­sen­lehr­kraft schrift­lich infor­miert wer­den. Kann ein Schü­ler im Lau­fe eines Schul­ta­ges die Schu­le aus gesund­heit­li­chen Grün­den nicht wei­ter besu­chen, so hat er dem Fach­leh­rer der lau­fen­den Stun­de oder der nächs­ten Stun­de dies mit­zu­tei­len. Die­ser ent­schei­det mit Aus­stel­len eines „Lauf­zet­tels“ gege­be­nen­falls über die Befrei­ung für den Rest des Tages. Ver­lässt der Schü­ler ohne Abmel­dung das Schul­ge­län­de, so fehlt er unent­schul­digt. Fehlt ein Schü­ler häu­fig wegen Krank­heit, kann ein ärzt­li­ches Attest ver­langt werden.

Fehlt ein Schü­ler bei einer ange­kün­dig­ten Klas­sen­ar­beit unent­schul­digt, kann die­se Arbeit mit der Note „unge­nü­gend“ bewer­tet werden.

11. Befrei­ung vom Unterricht

Eine Unter­richts­be­frei­ung kann für Ein­zel­stun­den der Fach­leh­rer und bis zu zwei Tagen der Klas­sen­leh­rer gewäh­ren. Für dar­über hin­aus­ge­hen­de Befrei­un­gen und für Befrei­un­gen vor und nach Feri­en ist die Schul­lei­tung zustän­dig. Die Anträ­ge an den Klas­sen­leh­rer und an die Schul­lei­tung müs­sen eine Woche vor­her schrift­lich gestellt werden.

Bei allen Unter­richts­ver­säum­nis­sen liegt es in der Ver­ant­wor­tung der Schü­ler und ihrer Erzie­hungs­be­rech­tig­ten den feh­len­den Lern­stoff rasch nachzuholen. 

12. Gül­tig­keit

Die Schul­kon­fe­renz der Haupt- und Real­schu­le  hat am  09. Okto­ber 2008 der vor­lie­gen­den Ord­nung zuge­stimmt, die Schul­ord­nung tritt am 10. Okto­ber 2008 in Kraft.


* Aus Grün­den der bes­se­ren Les­bar­keit wird aus­schließ­lich die männ­li­che Schreib­wei­se ver­wen­det.  Alle For­mu­lie­run­gen bezie­hen sich auf Schü­le­rin­nen und Schü­ler bzw. auf Leh­re­rin­nen und Lehrer.

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